Kampfrichter

logo_kampfrichterDie Kampfrichter sind wesentlicher Bestandteil für die Abhaltung von Rennveranstaltungen im Österreichischen Skiverband. Ihre Aufgabenbereiche sind in der ÖWO (Österr. Wettlaufordnung) festgehalten.

Der ESV Umdasch Amstetten stellt derzeit 40 ÖSV-Kampfrichter, davon 3 Chefkampfrichter (CHKR):

  • Breinl Gregor
  • Brunsteiner Andrea
  • Brunsteiner Christian
  • Bühringer Friedrich
  • Dapprich Bernd, Ing.
  • Dapprich Jürgen
  • Enzenhofer Karl
  • Enzenhofer Markus
  • Erhardt Doris
  • Erhardt Klaus
  • Hackl Wolfgang
  • Haider Birgit
  • Halbartschlager Reinhard
  • Hirner Reinhard
  • Hirtenlehner Sabine
  • Hönigl Josef
  • Hönigl Karin
  • Jauk Johannes
  • Kaar Hans-Jörg
  • Kashofer Dieter
  • Kastenhofer Nina
  • Käfer Romana
  • Kloibhofer Herbert, Ing.
  • Korczynski Doris
  • Lehner Sandra
  • Liendl Manfred
  • Mayrhofer Edith
  • Mayrhofer Robert, CHKR
  • Menk Ute, Mag.
  • Resnitschek Helfried
  • Riegler Jutta
  • Schmied-Bühringer Gabriele
  • Sonnleitner Christian
  • Springinklee Alfred, CHKR
  • Staffenberger Rudolf, CHKR
  • Stumpp Martin
  • Wieser Wolfgang
  • Zettel Hannes, Ing.
  • Zettel Johann
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Chef-Kampfrichter, Kampfrichter, Kampfrichter-Anwärter und Helfer des ESV Umdasch bei der Vereinsskimeisterschaft am 25.Februar 2015 auf der Forsteralm

Wie werde ich Kampfrichter?

  1. Jedes ÖSV-Mitglied, das das 17. Lebensjahr vollendet hat, kann sich über seinen Verein, bei dem seine ÖSV-Mitgliedschaft besteht, als Kampfrichteranwärter anmelden.
  2. Die Anmeldung kann grundsätzlich nur der Verein durchführen, wobei eine solche Anmeldung nur schriftlich mit dem offiziellen Formular erfolgen kann. Weiters wird durch das Kampfrichterreferat vom anmeldenden Verein eine Kaution in der Höhe von € 25,00 eingehoben. Nach erfolgreich abgelegter KR-Prüfung wird die Kaution dem anmeldenden Verein rückerstattet.
  3. Nach erfolgter Anmeldung erhält der Verein vom jeweiligen Gebietskampfrichter den KRA-Ausweis, einen Beurteilungsbogen, jeweils eine ÖWO alpin und nordisch sowie den derzeit gültigen ÖWO-Zusatz, welcher vom Verein an den neu gemeldeten Kampfrichter-Anwärter möglichst umgehend weiterzuleiten ist.
  4. Der Kampfrichter-Anwärter hat dann zwei volle Wettkampfsaisonen hindurch die nach der Wettkampfordnung des ÖSV geforderten Einsätze zu tätigen. Er hat auch die nach der ÖWO geforderten KR-Informationsabende zu besuchen und hat darüber hinaus in einer dieser zwei Wettkampfsaisonen den CHKR-Assistenteneinsatz zu erfüllen.
  5. Ein Antreten zur ÖSV-Kampfrichterprüfung ist ausnahmslos nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
  • Es müssen pro Wettkampfsaison (01.07. bis 30.06.)während der Anwärterzeit drei ÖSV-Einsätze nachgewiesen werden, wobei nur solche Veranstaltungen anerkannt werden können, welche mit einem offiziellen Wettkampfantrag beim SLSV, ÖSV oder FIS angemeldet wurden sowie die Vereinsmeisterschaft.
  • Es müssen zwei aufeinanderfolgende Pflichtkurse vor dem Prüfungstermin besucht worden sein. Ein Nichtbesuch eines Pflichtkurses während der Anwärterzeit verschiebt die ÖSV-KR-Prüfung automatisch um ein Jahr!
  • Der(die) KRA muß sich einmal während der Anwärterzeit als CHKR-Assistent entweder bei einem ÖSV-Punkterennen oder bei einem SLSV-Landescuprennen kostenlos zur Verfügung stellen. Das heißt, dass der Beurteilungsbogen von dem bei dem betreffenden Rennen tätigen CHKR auszufüllen und mit dem Veranstaltungsbericht an den LKR zu senden ist. Diese CHKR-Assistententätigkeit ist darüberhinaus vom amtierenden CHKR im KRA-Ausweis zu bestätigen.
  • Der KR-Ausweis muss während der Anwärterzeit jährlich bis spätestens 30.06. an den Gebietskampfrichter eingesandt werden.

Zur Kampfrichterprüfung werden nur jene KR-Anwärter eingeladen, welche die Punkte 4 – 5 vollständig erbracht haben. Nach abgelegter schriftlicher Prüfung werden die KR-Anwärter über das Prüfungsergebnis innerhalb von 14 Tagen schriftlich informiert. Bei  erfolgreich abgelegter KR-Prüfung werden die KR-Anwärter zum ÖSV-Kampfrichter ernannt und der KR-Pass zugesandt. Die Urkunde sowie das ÖSV-KR-Abzeichen werden bei der darauffolgenden Kampfrichterinformation überreicht.

4 „Frisch gebackene“ Kampfrichter des ESV Umdasch Amstetten

Qualifizierte Wettkampffunktionäre:  ÖSV-Mitglieder, welche sich nicht ausgesprochen als ÖSV-Kampfrichter betätigen möchten, jedoch aber mehrmals in der Saison als Torrichter (bei alpinen Bewerben), als Weitenmesser (bei Sprungveranstaltungen) oder als Kontrollposten (bei Langlaufbewerben) tätig sind, haben nach XI/6.0 bzw. XII/6.0 der ÖWO die Möglichkeit, ein Stoffabzeichen sowie einen Ausweis als qualifizierter Wettkampfunktionär zu erwerben. Der Erwerb des Abzeichens und des Ausweises erfolgt nach dem Besuch eines diesbezüglichen Lehrganges und einer einfachen Testprüfung. Lehrgang und Testprüfung können von jedem geprüften und noch karteimäßig erfassten ÖSV-Kampfrichter mit Genehmigung des jeweiligen Gebietskampfrichters vorgenommen werden. Von diesem ÖSV-Kampfrichter ist für jeden Lehrgangsteilnehmer eine vorgedruckte Schulungsbestätigung auszufüllen und an den LKR mit einem Passbild einzusenden. Der LKR sendet dann an den Verein den Ausweis für qualifizierte Wettkampffunktionäre und das Stoffabzeichen.